Eine Kon­flikt­par­tei ver­wei­gert die Mit­ar­beit — was tun?

Sie ken­nen fol­gen­de Situa­ti­on: Eine Kon­stel­la­ti­on meh­re­rer Men­schen gerät über ein pri­va­tes oder geschäft­li­ches Pro­jekt kom­plett aus­ein­an­der, in der Fol­ge nicht sel­ten auch anein­an­der. Es geht um die Ver­tei­lung einer Erb­schaft, um die Über­ga­be eines Fami­li­en­be­triebs an die nächs­te Gene­ra­ti­on, um ein gemein­sa­mes Geschäfts­vor­ha­ben oder um ein Fami­li­en­ju­bi­lä­um. Die Betei­lig­ten sind ver­schie­de­ner, ja gegen­sätz­li­cher Ansicht und wer­den sich nicht einig. Zwi­schen eini­gen kommt es zum Abbruch der Bezie­hun­gen und zum Erlie­gen des Kon­takts. Ande­re Betei­lig­te hal­ten den Kon­takt for­mal mit­ein­an­der auf­recht, sind aber unfä­hig, ein­an­der ernst­haft zuzu­hö­ren geschwei­ge denn kon­struk­tiv mit­ein­an­der umzu­ge­hen. Eine Kon­flikt­be­ar­bei­tung bzw. Media­ti­on mit allen Betrof­fe­nen ist aus­ge­schlos­sen, sie schei­tert am Wider­stand zen­tral Betei­lig­ter. Was tun?
Die­je­ni­gen Kon­flikt­part­ner, die dies wün­schen, set­zen sich mit einem geüb­ten Drit­ten zusam­men, um die ver­fah­re­ne Situa­ti­on in Ruhe zu betrach­ten. Es gilt dann, eine Art Spa­gat aus­zu­üben: Einer­seits ist ein gewis­ser inne­rer Abstand der Betrof­fe­nen erfor­der­lich, um den betref­fen­den Sach­ver­halt beson­nen und mit Bedacht betrach­ten zu kön­nen. Auch die eige­ne Rol­le, die eige­nen Gefüh­le und Inter­es­sen wer­den auf die­se Wei­se ange­schaut. Ande­rer­seits wird das Ver­fah­ren zu kei­nem Erfolg füh­ren, wenn nicht jeder Betei­lig­te von den Mit­wir­ken­den mit einer gewis­sen Empa­thie und Ein­fühl­sam­keit in sei­ner Rol­le, Funk­ti­on, Inter­es­sen- und Stim­mungs­la­ge nach­ge­zeich­net wer­den kann. Gelingt dies, so wird als nächs­ter Schritt die Hand­lungs­per­spek­ti­ve jedes Ange­hö­ri­gen der kri­ti­schen Kon­stel­la­ti­on im Sin­ne einer Pro­gno­se skiz­ziert. Zumeist erge­ben sich dabei meh­re­re Ver­sio­nen. Der drit­te Schritt besteht in einem eige­nen Hand­lungs­ent­wurf der an der Arbeit Teil­neh­men­den, der im Fal­le des Ein­tre­tens von Ver­si­on I, II oder III von die­sen umge­setzt wer­den kann und der vor­nehm­lich die Ent­schär­fung des Kon­flikts sowie die Lösung des Pro­blems im Auge hat. Wird die­se Arbeit sorg­fäl­tig durch­ge­führt, so ist die Tat­sa­che unter Umstän­den trotz­dem über­ra­schend, wenn sich tat­säch­lich eine der vor­ge­zeich­ne­ten Ver­sio­nen mehr oder weni­ger exakt abspielt. Die ent­spre­chend vor­be­rei­te­ten Schrit­te kön­nen dann unter­nom­men wer­den und der ver­fah­re­nen Situa­ti­on eine neue Wen­dung geben.

Not­hart Rohlfs