Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on im Team — Ent­schei­dungs­bil­dung IV

Die Ent­schei­dungs­fin­dung in agi­len, selbst­ver­wal­te­ten und basis­de­mo­kra­tisch auf­ge­bau­ten Teams und Orga­ni­sa­tio­nen kann enorm pro­fi­tie­ren, wenn die fol­gen­de funk­ti­ons­be­zo­ge­ne Glie­de­rung bei der Vor­be­rei­tung von Ent­schei­dun­gen berück­sich­tigt wird und in deren Pro­ce­de­re Ein­lass fin­det.
Drei Schrit­te bzw. Funk­tio­nen sind dabei ins Auge zu fas­sen und von­ein­an­der zu unter­schei­den, von denen zwei ohne­hin jeder erfolg­rei­chen Ent­schei­dungs­fin­dung vor­an­ge­hen, auch wenn sie nicht sys­te­ma­tisch voll­zo­gen wer­den.
Es sind dies

Bild­ge­stal­tung:

    Zusam­men­tra­gen aller für ein bestimm­tes Ziel, Anlie­gen, Pro­jekt rele­van­ten Infor­ma­tio­nen und wei­test mög­li­che Sicher­stel­lung, dass nichts Ent­schei­den­des ver­ges­sen oder über­se­hen wird

Urteils­bil­dung:

    gegen­sei­ti­ge Bera­tung über Stel­len­wert und Gewicht der gesam­mel­ten Daten und Fak­ten, ihre Ver­hält­nis­se unter­ein­an­der, Ein­schät­zung von Impli­ka­tio­nen und Kon­se­quen­zen, Abwä­gung sämt­li­cher Wenns und Abers und Bil­dung der für eine Ent­schluss­fas­sung erfor­der­li­chen Urteils­grund­la­ge im Hin­blick auf die jewei­li­gen Zie­le, Anlie­gen, Vorhaben

Ent­schei­dungs­fin­dung:

    Iden­ti­fi­zie­ren und Abgleich ver­schie­de­ner Ent­schei­dungs­op­tio­nen auf ihre Vor- und Nach­tei­le hin sowie Aus­wahl und For­mu­lie­rung einer bzw. meh­re­rer alter­na­ti­ver Beschluss­vor­la­gen unter Berück­sich­ti­gung sämt­li­cher gehör­ter Stim­men (sie­he Urteils­bil­dung) im Sin­ne einer opti­ma­len Ziel­er­rei­chung auf der Grund­la­ge mög­lichst sach­ge­mäß und sorg­fäl­tig durch­ge­führ­ter Bild­ge­stal­tung und Urteilsbildung

Viel­fach wer­den die­se Funk­tio­nen oder Auf­ga­ben im Arbeits­voll­zug auf eine vor­zu­neh­men­de Ent­schei­dung hin nicht spe­zi­fisch geglie­dert. Statt­des­sen wird mehr oder weni­ger unsys­te­ma­tisch alles mit­ein­an­der bespro­chen, wovon die Betrof­fe­nen glau­ben, dass es einer guten Ent­schei­dungs­fin­dung dien­lich sei.
Nun kann man zum einen Gesprä­che, die einer Ent­schei­dungs­fin­dung vor­an­ge­hen, ent­spre­chend die­ser Funk­tio­nen glie­dern und damit die Grund­la­ge der fol­gen­den Ent­schei­dung oder Beschluss­fas­sung sys­te­ma­tisch auf­bau­en.
Zum ande­ren las­sen sich die drei Funk­tio­nen als Vor­aus­set­zung künf­ti­ger Beschlüs­se auch in sozi­al dif­fe­ren­ziert geglie­der­ter Wei­se durch­füh­ren, sprich in unter­schied­li­cher Beset­zung. Nicht alle Betrof­fe­nen müs­sen an allem teil­ha­ben, auch wenn die Ent­schei­dung im Sin­ne aller gefällt wer­den soll. Dies kann ins­be­son­de­re in grö­ße­ren Teams oder in agi­len Orga­ni­sa­tio­nen bzw. sol­chen mit fla­chen Hier­ar­chien attrak­tiv und hilf­reich sein, da es Zeit spart und die vor­han­de­nen mensch­li­chen Res­sour­cen gebün­delt und ziel­ori­en­tiert ein­setzt.
Das kann fol­gen­der­ma­ßen aussehen:

Bild­ge­stal­tung:
der Kreis der­je­ni­gen, die über das geplan­te Vor­ha­ben bzw. die fäl­li­ge Ent­schei­dung in Kennt­nis gesetzt wur­den und mit Infor­ma­tio­nen aller Art zu des­sen Umset­zung bei­tra­gen wol­len und kön­nen, ist groß (im obe­ren zwei- bis drei­stel­li­gen Bereich). Sie alle sind bereits mit der The­ma­tik, dem Anlie­gen, um das es geht, ver­traut und kön­nen mit Infor­ma­tio­nen und Gesichts­punk­ten bei­tra­gen, eine gute Bear­bei­tungs­grund­la­ge zu bilden.

Urteils­bil­dung:
aus dem anfäng­li­chen gro­ßen Kreis wird nach intern ent­wi­ckel­ten Kri­te­ri­en ein wesent­lich klei­ne­rer gebil­det (unte­rer zwei­stel­li­ger Bereich), der sich auf der Grund­la­ge der gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen und Gesichts­punk­te der Urteils­bil­dung annimmt und zu einer ein­ver­nehm­li­chen Ein­schät­zung zen­tra­ler Gesichts­punk­te des zur Ent­schei­dung anste­hen­den Sach­ver­halts beiträgt.

Ent­schei­dungs­fin­dung:
Ein klei­nes Gre­mi­um von Mit­ar­bei­tern, wel­che spe­zi­ell mit dem in Fra­ge ste­hen­den Sach­ver­halt zu tun haben, arbei­tet unter Berück­sich­ti­gung der vor­her­ge­hen­den Schrit­te Ent­schei­dungs­op­tio­nen aus. Die­se wer­den erneut dem „Urteils­kreis“ vor­ge­legt, des­sen Betei­lig­te Feed­back zu der oder den Optio­nen geben. Die „Ent­schei­der“ arbei­ten die Rück­mel­dun­gen ein bzw. infor­mie­ren die Feed­back­ge­ber zu auf­ge­kom­me­nen Fra­gen, stel­len ihrer­seits Fra­gen und geben der/den modi­fi­zier­ten Beschluss­vor­la­gen die abschlie­ßen­de Form.

Der wei­te­re Ver­lauf, bis eine Ent­schei­dung gefällt, ein Beschluss gefasst wird, kann in tech­ni­scher Hin­sicht vari­ie­ren. So kön­nen die „Ent­schei­der“ ihre endgültige(n) Beschlussvorlage(n) in schrift­li­cher Form erneut dem Urteils­kreis vor­le­gen, zwei wei­te­re Tage auf mög­li­che gra­vie­ren­de Rück­mel­dun­gen war­ten, die evtl. in den lau­fen­den Pro­zess noch ein­flie­ßen soll­ten, und am drit­ten Tag die Ent­schei­dung fäl­len. Die­se wird anschlie­ßend im Gesamtteam/Mitarbeiterkreis/Kollegium bekannt­ge­ge­ben.
Eben­so ist es jedoch mög­lich, dass die „Ent­schei­der“ ihre Vor­la­gen zu demo­kra­ti­scher, ein­stim­mi­ger oder ander­wei­ti­ger Ent­schei­dung dem Urteils­kreis, dem gesam­ten Mit­ar­bei­ter­kreis und oder… vor­le­gen und die Ent­schei­dung ent­spre­chend zustan­de kommt.

Die­se Dar­stel­lung gibt der Kür­ze hal­ber eine ide­al­ty­pi­sche Form des Vor­gangs wie­der. In der Pra­xis ist das Beschrie­be­ne jedoch unter sehr unter­schied­li­chen indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen gewinn­brin­gend realisierbar.

Not­hart Rohlfs