Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on im Team — Ent­schei­dungs­bil­dung III

Unse­re heu­ti­ge Unter­neh­mens­kul­tur beruht auf einer schar­fen Tren­nung der Arbeits­leis­tung von den Ent­schei­dun­gen, wel­che jener zugrun­de lie­gen. Gewöhn­lich sind es die “Arbeits­lei­ter”, Vor­ge­setz­te ver­schie­de­ner Gra­de und Funk­ti­on, wel­che für die eigent­li­chen “Arbeits­leis­ter” maß­geb­li­che Ent­schei­dun­gen fäl­len, auf deren Grund­la­ge die letz­te­ren ihre Tätig­keit aus­üben. So wird die inter­ne Auf­trags­ver­ga­be vom Team­lei­ter oder Abtei­lungs­lei­ter besorgt, Gehalts­re­ge­lun­gen wer­den an höhe­rer Stel­le ent­schie­den, Anstel­lun­gen und Kün­di­gun­gen wer­den nicht im Kreis der Betrof­fe­nen, son­dern eben­falls an über­ge­ord­ne­ter Stel­le vor­ge­nom­men, das­sel­be gilt für Dienst­plä­ne, Umstruk­tu­rie­run­gen, Inves­ti­tio­nen usw.
Mit die­sem Prin­zip des Ver­hält­nis­ses von Arbeits­lei­tung zu Arbeits­leis­tung wur­den gute und schlech­te Erfah­run­gen gemacht. Es prägt bis heu­te weit­ge­hend unum­strit­ten unse­re Unternehmenskultur.

Der selbst­or­ga­ni­sier­te Betrieb zeich­net sich dadurch aus, dass er nach einem ande­ren Prin­zip ver­fährt. Die Arbeits­lei­tung wird – je nach Auf­ga­be und Umfang ver­schie­den – durch die Gesamt­heit der die Arbeit Leis­ten­den voll­zo­gen. Im Hin­blick auf die Ent­schei­dungs­bil­dung gibt es dabei unter­schied­lich prak­ti­zier­te Ansät­ze.
Der eine setzt an die Stel­le der hier­ar­chi­schen Ent­schei­dungs­bil­dung den Mehr­heits­be­schluss im Team, in der Beleg­schaft usw. Die Zustän­di­gen, ob sie nun für oder gegen die mehr­heit­lich beschlos­se­ne Lösung gestimmt haben, set­zen her­nach die gefäll­ten Beschlüs­se um.

Ein ande­rer Ansatz beruht auf der Erfah­rungs­tat­sa­che, dass Auf­ga­ben aller Art am bes­ten wahr­ge­nom­men wer­den, wenn Enga­ge­ment, Moti­viert­heit und je nach Auf­ga­ben­stel­lung spe­zi­fi­scher Sach­ver­stand, sozia­les Geschick, orga­ni­sa­to­ri­sches Talent, Erfah­rung, oft auch Krea­ti­vi­tät und Phan­ta­sie, mög­lichst hoch sind. Dem­entspre­chend wer­den Auf­ga­ben an Kol­le­gen ver­ge­ben, die sich durch die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen aus­zeich­nen. Ein lei­ten­der Gedan­ke dabei ist, dass der Ein­zel­ne oder die Klein­grup­pe Ent­schei­dun­gen für die Gesamt­heit der Betrof­fe­nen bes­ser her­bei­füh­ren wer­den als eine anony­me und wech­seln­de Mehr­heit von Ent­schei­dungs­trä­gern. Die Dele­gier­ten oder Man­dats­trä­ger, wel­che eine Ent­schei­dung vor­be­rei­ten und fäl­len, sind sich der über­tra­ge­nen Ver­ant­wor­tung und des in sie gesetz­ten Ver­trau­ens anders und kon­kre­ter bewusst als die Ange­hö­ri­gen einer Ent­schei­dungs­mehr­heit. Sie wer­den in der Regel ein Inter­es­se an einer ange­mes­se­nen Beschluss­fas­sung haben, sich ziel­ori­en­tiert ein­set­zen und nach bes­tem Ver­mö­gen die Inter­es­sen derer berück­sich­ti­gen, für die sie ihre Arbeit tun. Zudem sind sie als Indi­vi­du­en ein­schätz­ba­re Part­ner, deren Leis­tungs­ver­mö­gen beur­teilt und denen auf ein gewis­ses Ver­trau­en ent­ge­gen­ge­bracht wer­den kann.

Ein der­ar­ti­ges Vor­ge­hen mit hoher Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz Ein­zel­ner eig­net sich für die Durch­füh­rung unter­schied­lichs­ter Auf­ga­ben­stel­lun­gen in Teams, Betrie­ben oder Orga­ni­sa­tio­nen. Anders als im Fall von “oben” nach “unten” voll­zo­ge­ner Ent­schei­dun­gen wird die Ent­schei­dungs­bil­dung in die­ser Form mit hoher Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit statt­fin­den müs­sen, um von den “Auf­trag­ge­bern” des eige­nen Teams oder Betrie­bes mit­ge­tra­gen zu wer­den.
Die fol­gen­den Fäl­le bil­den Bei­spie­le für das Geschilderte:

• Eine Drei­er­grup­pe über­nimmt für ein grö­ße­res Team die Auf­ga­be der Anstel­lung neu­er Kol­le­gen.
• Auf der Grund­la­ge einer ver­ein­bar­ten Gehalts­ord­nung trägt eine Kol­le­gin die Ver­ant­wor­tung über Gehalts­er­hö­hun­gen, Abzü­ge sowie über die Ein­stiegs­ge­häl­ter neu­er Kol­le­gen.
• Zwei Team­mit­glie­der tref­fen die Ent­schei­dung dar­über, wel­che ein­ge­hen­den Auf­trä­ge wel­chen ihrer Kol­le­gen über­tra­gen wer­den, ein­schließ­lich ihrer selbst.
• Ein ein­zel­ner Kol­le­ge erstellt den Dienst­plan für das gesam­te Team.

In allen Fäl­len fal­len Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung der Auf­ga­be und Ent­schei­dungs­be­fug­nis zusam­men. Dies ist weder im klas­si­schen Unter­neh­men der Fall noch bei Mehr­heits­ent­schei­dun­gen, die anschlie­ßend von den Zustän­di­gen umge­setzt werden.

Not­hart Rohlfs